Unser forensisches Angebot


Die Kinder- und Jugendforensik ist ein Teilgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und baut eine Brücke zwischen dieser und dem Strafrecht, dem Massnahmenvollzug sowie dem Zivil- und Versicherungsrecht.

 

Unter Berücksichtigung der juristischen Gegebenheiten und des Schutzanspruchs des Einzelnen und der Gesellschaft ist es das Ziel, die emotionale und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

 

 



Deliktorientierte Therapie


Mit dem Forensik-Schwerpunkt bieten wir in der Praxis deliktorientierte Therapien für jugendliche Straftäter und junge Erwachsene gemäss Art. 14 Jugendstrafgesetz (JStG) an. Die Therapie findet in enger Absprache mit zuweisenden Behörden statt und wird in regelmässigen Standortgesprächen mit dem Helfernetz evaluiert.

 

Ziele der Therapie sind:

  • Vorbeugung von Rückfallen, durch Erlernen von präventiven Strategien
  • Förderung der Empathiefähigkeit
  • Verantwortungsübernahme für das eigene Verhalten

Gutachten


Für straf- und zivilrechtliche Behörden (u.a. Jugendanwaltschaft und KESB) bieten wir psychiatrisch-psychologische Gutachten für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren an.

 

Die Gutachten nehmen Stellung zur psychischen Gesundheit und  Persönlichkeitsentwicklung und zeigen mögliche Kindesschutzmassnahmen auf.

In Verbindung mit genauen Delikt-analysen können zudem Aussagen zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Prognosen und mögliche strafrechtliche Massnahmen getroffen werden.

 

Im Rahmen der familienrechtlichen Begutachtung bieten wir neben entscheidungsorientierten Gutachten auch interventionsorientierte Gutachten an.


Beratung und Supervision


Für Fachpersonen und Institutionen  bieten wir Beratungsgespräche sowie Fall- und Gruppensupervisionen zum Umgang mit Jugendlichen und Familien zu forensischen Fragestellungen an (z.B. bei grenzüberschreitendem Verhalten, Gewalt, Trennungssituationen) .



Kosten und Fristen


Die Kosten für Gutachten und deliktorientierte Therapien werden von den straf- und zivilrechtlichen Behörden übernommen. Die Begutachtungen werden in der Regel innert 3 Monaten abgeschlossen. Nach Absprache bieten wir auch kürzere Begutachtungszeiträume sowie Kostenvoranschläge an.
Bei behandlungsbedürftigen psychischen Krankheiten kann ein Teil der Therapiekosten durch die Krankenversicherung übernommen werden.
Beratungen und Supervisionen werden nach Aufwand und Spesen berechnet und in Rechnung gestellt.